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JA... Nach §1619 BGB ist ein Kind dazu verpflichtet im Haushalt zu helfen! Kinder, die bei ihren Eltern wohnen und von ihnen unterhalten werden, sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihnen im Haushalt zu helfen. Dies gilt auch, wenn das Kind bereits volljährig oder sogar verheiratet ist. Das AusRead more
JA… Nach §1619 BGB ist ein Kind dazu verpflichtet im Haushalt zu helfen!
Kinder, die bei ihren Eltern wohnen und von ihnen unterhalten werden, sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihnen im Haushalt zu helfen. Dies gilt auch, wenn das Kind bereits volljährig oder sogar verheiratet ist.
Das Ausmaß der Mithilfe richtet sich dabei nach dem Alter, der Gesundheit und der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit des Kindes. Ab dem 14. Lebensjahr gelten laut Bundesgerichtshof etwa sieben Stunden Mithilfe im Haushalt pro Woche als angemessen. Jugendliche, die eine Ausbildung absolvieren, sind von der Pflicht größtenteils ausgenommen.
Ebenfalls dürfen die schulischen Leistungen nicht unter der Hilfe im Haushalt leiden. Ist das der Fall, dürfen sich die Kinder sogar beim Jugendamt beschweren.
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